20.12.14 Betriebskostenabrechung

Betriebskostenabrechnung:

Wir können in diesem Jahr feststellen, dass die Verwaltung  Anregungen die der Mieterbeirat im letzten Jahr zur transparenteren Ansicht der Bk-Abrechnung, zumindest teilweise, umgesetzt hat. Die Mieter müssen jetzt nicht mehr zwei Mal zum EGH um Einsicht zu erlangen, sondern ein Bausteintext weist daraufhin, dass man telefonisch einen Termin vereinbaren muss.

Auffällig ist das die Vermieterin zumindest von einer Sachbearbeiterin dahin gehend vertreten wird, das es in der BK-Abrechnung einen zusätzlichen Text mit dem Hinweis: „Der Vermieter haftet für Vermögensschäden in Folge eines Fehlers der BK-Abrechnung nur, wenn dieser Fehler vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht wurde“, versehen ist. Hierzu hatten wir die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu befragen. Wir können alle Mieter beruhigen, denn dieser Satz hat in einer BK-Abrechung nichts verloren und stützt sich auf keine rechtliche Grundlage.

Dennoch gibt es Fragen die die Kosten für die Gartenpflege, Straßenreinigung und den Hauswart betreffen. In einem persönlichen Gespräch mit der Stiftungsverwaltung haben wir für eine Mieterin die Kopien für die o.g. Posten eingefordert.Sobald diese vorliegen, werden wir diese einsehen und kommen dann ggf. auf Euch zu, um einzel Einwendungen zu formulieren.

Gruß Ursel

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