30.4.2015 Der erste „Neue Satzungsentwurf“ ist da, die Diskussion ist eröffnet.

Hallo Nachbarn,

uns hat heute Morgen eine E-Mail von der Stiftungsverwaltung erreicht. Im Anhang waren der Satzungsentwurf und die Vorlage zur Ausschusssitzung am 06.05.2015 um 17:00Uhr im Alten Rathaus. Die Unterlagen sollen lt. E-Mail unter

http://buergerinfo.oldenburg.de/to0040.php?__ksinr=2322

im Laufe des heutigen Tages einsehbar sein.

Ihr könnt sie aber auch auf unserer Internetseite unter nachstehenden Links einsehen.

Bericht zum Satzungsentwurf Klävemann-Stiftung

Entwurf Satzung Klävemann-Stiftung

In diesem Satzungs-Entwurf sind  nachfolgende Verfügungen abhandengekommen:

-Aus dem Testament des Karl Klävemann:

In diese Wohnungen sollen auf ihr Verlangen nur solche

Familien und einzelne stehende Personen, welche nüchtern

und unbescholten und weniger bemittelt sind aber Unterhalt

oder Unterstützung aus der Armenkasse noch nicht erhalten

haben, gegen eine billige Miete, welche die Hälfte der ortsüblichen

Miete für eine solche Wohnung nicht übersteigen soll, aufgenommen

werden“.

„dass es mir zweckmäßig erscheint, die Wohnung nicht kasernenartig

 vielmehr nur etwa 2 unter einem Dache mit besonderem Eingang für

jede herzustellen und bei jeder Wohnung etwas Gartenland, wenn auch

nur ½ Scheffel Saat beizugeben“

.

Die Bedenken des Mieterbeirates:

Den Inhalt des günstigen Wohnens (wenn auch nicht zur Hälfte der ortsüblichen Miete), soll in dem aktuellen Satzungsentwurf Berücksichtigung finden. Soweit uns bekannt ist zahlt das Jobcenter zurzeit ca. 6,80€ pro Quadratmeter . Jeder kann sich dann ausrechnen was er zukünftig bezahlen soll.

Das gilt aber auch nur solange, wie die Stiftung hierdurch die benötigten Einnahmen generieren kann. Wenn die Gegebenheiten für die Stiftung dann irgendwann nicht mehr gegeben sind, übernimmt die Stadtverwaltung der Stadt Oldenburg die Liegenschaften und das Vermögen (§6).

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“.

Zum Thema „kasernenartiges Wohnen“:  Dieser Inhalt, dass ein kasernenartiges Wohnen nicht gewollt wird, weil  gerade daraus nachbarschaftlichen Streitigkeiten aufkommen  und im Jahre 1872  sicherlich noch extremer als heute waren, gab es die Empfehlung des Karl Klävemann hierzu   ausdrücklich nur  „2 unter einem Dache mit besonderem Eingang“ wohnen zu lassen .

Wir sehen diese allgemeinen Verfügungen  der Gebrüder Klävemann als zeitlose Grundlage, des zusammenlebens der Mieterschaft in der Stiftung.

Der Mieterbeirat würde sich über Eure Anregungen freuen, die wir dann in die Gespräche mit der Stiftungsverwaltung und dem  Rat einfließen lassen können.

Anregungen an: mieterbeirat-klaevemannstiftung@gmx.de

Beste Grüße

Der Mieterbeirat

 

 

 

 

 

 

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